FAQ
1. Wie gelangt man zum Kreisarchiv Nordfriesland?
Das Kreisarchiv Nordfriesland befindet sich im Gebäude der ehemaligen Landeszentralbank in Husum. Die Anschrift lautet:
Kreisarchiv Nordfriesland
Asmussenstraße 19
25813 Husum
Bei einer Anreise mit dem Bus empfiehlt sich die Nutzung der Linie 6. Ausstieg ist die Haltestelle „Brinckmannstraße“; von dort sind es nur noch etwa 100 Meter Fußweg bis zum Archiv.
Für die Anreise mit dem Pkw empfehlen wir, in der Woldsenstraße in der Nähe der Asmussenstraße zu parken. Dort stehen kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Der Zugang zum Kreisarchiv erfolgt über das Hauptportal des Gebäudes an der Asmussenstraße, das sich neben dem metallenen Kunstwerk „Welle“ befindet. Die Eingangstür des Kreisarchivs liegt unmittelbar rechts hinter diesem Hauptportal. Ein barrierefreier Zugang ist über die Brinckmannstraße möglich.
2. Ist ein Besuch im Kreisarchiv auch ohne Termin möglich?
Da unsere Mitarbeitenden häufig in den Magazinen oder auch außer Haus tätig sind, kann es vorkommen, dass die Büros nicht durchgehend besetzt sind. Die Einsicht in Archivgut ist nur mit Anmeldung möglich, da Archivgut ausgehoben und auf die Nutzbarkeit hin überprüft werden muss. Wir bitten daher, vor einem Besuch einen Termin innerhalb unserer Besuchszeiten zu vereinbaren. Diese sind dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr.
Das Kreisarchiv ist am einfachsten unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: kreisarchiv@nordfriesland.de . Sie können uns jedoch auch von montags bis freitags 8:30 - 12:00 Uhr und montags bis donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichen.
3. Wie kann man einen Termin im Kreisarchiv vereinbaren?
Termine werden grundsätzlich innerhalb unserer Besuchszeiten vergeben. Diese sind dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr.
Wir benötigen mindestens zwei Werktage im Voraus Kenntnis der Signaturen der zur Einsicht gewünschten Archivalien. Hier für senden Sie uns eine E-Mail an kreisarchiv@nordfriesland.de. Sollten hierbei Unsicherheiten auftreten, unterstützen wir selbstverständlich gerne.
4. Welche Regelungen sind bei einem Besuch im Kreisarchiv zu beachten?
Für einen Besuch im Kreisarchiv Nordfriesland haben wir eine kurze Übersicht der wichtigsten Hinweise zusammengestellt. Darüber hinaus empfehlen wir, vorab unsere Nutzungssatzung zu lesen.
5. Kostet die Nutzung des Kreisarchives Nordfriesland etwas?
Die Einsicht in Archivalien im Rahmen eines vereinbarten Termins während unserer Besuchszeiten ist für Sie vor Ort in der Regel kostenfrei. Unsere Öffnungszeiten sind dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr. Wir bitten Sie, uns die benötigten Archivsignaturen mindestens zwei Werktage vor Ihrem Termin mitzuteilen.
Sollte Ihnen ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, können Sie alternativ einen Rechercheauftrag erteilen. In diesem Fall wird die Bearbeitungszeit nach Aufwand berechnet. Die Gebühr beträgt 12,50 € pro angefangene Viertelstunde. Unsere vollständige Gebührensatzung stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Auf Wunsch können Sie zudem ein Kostenlimit festlegen, bis zu dem wir für Sie recherchieren.
Wir können Ihnen jedoch keinen Erfolg garantieren und müssen Ihnen auch bei erfolgloser Suche dieselbe in Rechnung stellen.
6. Was versteht man unter einer Signatur?
Jede Archivale im Bestand des Kreisarchivs ist mit einer eigenen Signatur versehen. Diese setzt sich aus dem Kürzel des jeweiligen Bestandes – in der Regel ein Buchstabe mit einer Zahl – sowie einer innerhalb dieses Bestandes fortlaufenden Nummer zusammen.
Beispiel I: Der Bestand mit Unterlagen der Stadt Husum trägt das Kürzel D2. Archivalien mit den Signaturen D2 2299 oder D2 156 enthalten demnach Archivgut aus der Verwaltung der Stadt Husum.
Beispiel II: Der Bild- und Fotobestand des Kreisarchivs wird unter dem Kürzel X geführt. Archivalien mit Signaturen wie X3 180 oder X5 250 bezeichnen entsprechend Fotografien oder Bildmaterial.
7. Wie erfährt man, welche Signaturen benötigt werden?
Zur Ermittlung der passenden Signaturen stehen unsere Findbücher zur Verfügung. Diese können dabei unterstützen, die gewünschten Archivalien gezielt und effizient zu recherchieren. Selbstverständlich sind wir bei Fragen hierzu auch gerne behilflich.
8. Was versteht man unter Personenstandsregistern?
Seit Oktober 1874 führen Standesämter in Nordfriesland sogenannte Personenstandsregister. Diese werden für Geburt, Eheschließung und Sterbefall angelegt. Für die einzelnen Register gelten gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfristen. Das bedeutet, dass ältere Register bereits in den Archiven verwahrt werden, während jüngere Register, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, weiterhin in den zuständigen Standesämtern geführt werden.
Die Fristen sind gesetzlich wie folgt geregelt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Den Personenstandsregistern lassen sich grundlegende Informationen zu einzelnen Personen entnehmen. Durch enthaltene Hinweise auf weitere Beurkundungen eröffnen sich zudem Recherchemöglichkeiten, sodass sich mitunter auch zusätzliche Registereinträge ermitteln lassen. Dies kann insbesondere für Erbangelegenheiten oder genealogische Forschungen von großem Nutzen sein.
9. Welche Angaben werden benötigt, um eine Urkunde von Verwandten zu erhalten?
Individuelle Urkunden werden nur in Einzelfällen im Kreisarchiv aufbewahrt. Es liegen jedoch Personenstandsregister aus über 50 Standesämtern Nordfrieslands vor, aus denen wir Ihnen eine Reproduktion in einfacher oder beglaubigter Ausführung zusenden können. Dafür muss jedoch zunächst der richtige Registereintrag gefunden werden.
Hierfür benötigen wir folgende Informationen:
- den vollständigen Namen der gesuchten Person
- das genaue Datum des Anlasses der Beurkundung (Geburt, Eheschließung oder Sterbefall)
- den genauen Ort der Beurkundung
10. Wie erhält man einen Registereintrag, wenn nicht alle Angaben zu den Verwandten vorliegen?
Sofern wesentliche Angaben wie Name, Datum oder Ort fehlen, gestaltet sich die Suche in den Personenstandsregistern leider deutlich schwieriger und kann mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sein. In solchen Fällen kann ein Rechercheauftrag erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser gebührenpflichtig ist.
11. Wie kann man dem Kreisarchiv Nordfriesland eine Sammlung überlassen?
Ob eine Sammlung archivwürdig ist, wird zunächst sorgfältig im Einzelfall geprüft. Sollten Sie über Unterlagen, Dokumente, Fotografien oder auch Gegenstände mit Bezug zu Nordfriesland verfügen, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Bedauerlicherweise gehen immer wieder wertvolle Zeugnisse verloren, da sie nicht rechtzeitig gesichert wurden.
Bei umfangreicheren Sammlungen kann nach vorheriger Absprache auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Im Anschluss prüfen wir, ob eine Übernahme in den Bestand des Kreisarchivs möglich ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Falle einer Übernahme sichergestellt sein muss, dass die entsprechenden Rechte auf das Kreisarchiv übergehen. Dies bedeutet, dass in der Regel mit der Übergabe die Besitz- und Nutzungsrechte abgetreten werden, damit die Unterlagen fachgerecht archiviert und langfristig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
12. Besteht die Möglichkeit, ein Praktikum im Kreisarchiv zu absolvieren?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Praktikum im Kreisarchiv zu absolvieren. Sie können uns hierzu jederzeit eine entsprechende Bewerbung per E-Mail an kreisarchiv@nordfriesland.de zukommen lassen. Sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, werden wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
13. Kann man sich im Kreisarchiv auf eine Stelle bewerben?
Das Kreisarchiv ist eine Einrichtung des Kreises Nordfriesland. Sofern auf der Website des Kreises Nordfriesland entsprechende Stellenangebote für das Kreisarchiv veröffentlicht sind, besteht die Möglichkeit, sich dort auf die ausgeschriebenen Positionen zu bewerben. Wir bitten höflich um Verständnis, dass Bewerbungen, die unmittelbar an das Kreisarchiv Nordfriesland gerichtet werden, weder berücksichtigt noch bearbeitet werden können.
14. Bietet das Kreisarchiv Nordfriesland Führungen an?
Das Kreisarchiv Nordfriesland bietet regelmäßig Führungen durch seine Räumlichkeiten sowie die Magazinbereiche an. Die entsprechenden Termine werden in der Presse sowie auf unserer Hauptseite unter Aktuelles veröffentlicht.
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Dauer einer Führung beträgt in der Regel etwa 1,5 Stunden.
Die Magazinräume sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher sind die Führungen durch die Magazinräume für Personen im Rollstuhl sowie für Personen, denen längeres Stehen oder das Treppensteigen schwerfällt, leider nicht geeignet.