Archivbesuch

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Archivbesuch ist die Planung und Recherche vorab. Führt die Recherche online zu interessanten Archivalien, können selbige in den Lesesaal bestellt werden. Damit Archivalien vorgelegt werden können, ist die Angabe der Signaturen der gewünschten Archivalien erforderlich.

Archive gliedern ihr Archivgut in übergeordnete Bestände. Diese Bestände folgen dem Provenienzprinzip. Das bedeutet, dass Archivgut seinem Entstehungskontext entsprechend geordnet wird. In der Kreisverwaltung entstandene Akten, die als Archivgut aufbewahrt werden, können so im Bestand des Kreises gefunden werden. Gleiches gilt für Ämter, Gemeinden, aber auch Verbände, Vereine oder Wirtschaftsbetriebe.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Archivalien in einem Bestand vorliegen, können unsere Findbücher oder derzeit Findbuch.net genutzt werden. Darin werden alle Archivalien mit ihren für die Recherche nützlichen Verzeichnungen aufgeführt. Sie können zum Beispiel eine Volltextsuche in allen Findbüchern vornehmen oder einzelne Bestände über das zugehörige Findbuch öffnen.

Die Mitarbeiter des Archivs prüfen dann, ob die bestellten Archivalien vorgelegt werden können und vereinbaren einen Termin im Lesesaal mit den gegebenenfalls notwendigen Hilfsmitteln. Da jede Nutzung von Archivgut geprüft werden muss, ist eine Absprache vorab grundsätzlich notwendig. Um die Archivalien rechtzeitig vorlegen zu können, benötigen wir in der Regel zwei Werktage vor einem Besuch die Signaturen der zur Einsicht gewünschten Archivalien.

Planung eines Archivbesuches

Sie möchten das Kreisarchiv Nordfriesland besuchen und sind sich unsicher, was dabei zu beachten ist? Wir unterstützen hier gerne bei der Vorbereitung. Nachfolgend befindet sich eine kurze Anleitung, die bei der Planung eines Besuchs helfen soll.

Vor dem Besuch

Zunächst ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Ohne Termin ist ein Archivbesuch leider nicht möglich. Termine werden grundsätzlich innerhalb unserer Besuchszeiten vergeben. Diese sind dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr.

Für eine Terminvereinbarung weisen wir darauf hin, uns mindestens zwei Werktage im Voraus per E-Mail zu kontaktieren. Wichtig hierbei ist es, uns bereits die Signaturen der Archivalien mitzuteilen, welche Sie zur Einsicht vorgelegt wünschen. Sollten hierbei Unsicherheiten bestehen, unterstützen wir selbstverständlich gerne bei der Ermittlung der passenden Signaturen und beraten Sie. Wir können jedoch nicht die Recherche nach Archivgut für Sie leisten.

In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer sehr weiten Anreise aus dem Ausland, können nach vorheriger Absprache auch Termine außerhalb der regulären Besuchszeiten ermöglicht werden.

Wir empfehlen außerdem, vor einem Besuch unsere Nutzungssatzung zu lesen. Das entsprechende Dokument befindet sich hier.

Ablauf eines Besuches

Beim Betreten des Kreisarchivs Nordfriesland gelangt man zunächst in den Vorraum. Dort stehen eine Garderobe sowie Schließfächer zur Verfügung. Vor dem Betreten der weiteren Räumlichkeiten bitten wir darum, dass Jacken, Hüte, Mützen, Taschen, Rucksäcke und Regenschirme abgelegt werden, da diese nicht in den Lesesaal mitgenommen werden dürfen.

Im Anschluss begrüßen wir Sie gerne an der Theke. Dort können Sie Ihren Benutzungsantrag stellen. Sie können diesen wahlweise auch bereits ausgefüllt mitbringen.

Nach der Anmeldung können bestellte Archivalien im Lesesaal eingesehen werden.

Hierbei ist die geltende Benutzungssatzung sowie die Lesesaaletikette zu beachten. Während des Aufenthalts ist stets den Anweisungen des Archivpersonals Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann ein Ausschluss von der Nutzung des Archivs erfolgen.

Einige Archivalien können ausschließlich mit Handschuhen eingesehen werden. Wir bitten zudem darum, vor der Benutzung die Hände gründlich zu waschen und sorgfältig abzutrocknen. Die Toiletten befinden sich auf dem Gang.

Das Fotografieren von Archivalien kann nach vorheriger Absprache mit dem Personal gestattet werden. In bestimmten Fällen muss hiervon jedoch zum Schutze der Rechte Dritter oder des Archivgutes abgesehen werden.

Sofern möglich fertigen wir auf Anfrage Scans oder Kopien von ausgewählten Archivalien an. Die hierfür anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührensatzung entnehmen.